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07 Aug 2020
Brüssel - Die Europäische Kommission hat in einem Schreiben an die Mitgliedstaaten wichtige Grundsätze für weitere Einschränkungen der Freizügigkeit in der Coronavirus-Pandemie dargelegt. Die Kommission wolle damit „eine zweite Welle unkoordinierter Aktionen an den EU-Binnengrenzen vermeiden“, sagte ein Sprecher heute (Freitag) in Brüssel. Die Kommission hob auch die Frage unverheirateter Paare in einer dauerhaften Beziehung hervor und forderte die Mitgliedstaaten auf, den Begriff „Familienmitglied“ weit auszulegen und Ausnahmen von den Reisebeschränkungen aus Drittstaaten in die EU zuzulassen.
Die Kommission rief die Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu auf, der Empfehlung des Rates zur vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU zu folgen, und unterstrich die Notwendigkeit eines koordinierten Vorgehens zwischen den Ländern. Die deutsche Ratspräsidentschaft wird zur Umsetzung der Ratsempfehlung in engem Kontakt mit den Mitgliedstaaten bleiben.
An einer Videokonferenz zu Maßnahmen an den Grenzen nahmen gestern (Donnerstag) die Behörden der Mitgliedstaaten und der assoziierten Schengen-Länder, verschiedene Dienststellen der Kommission, Frontex und das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) auf technischer Ebene teil, um Informationen auszutauschen und Aktionen zu koordinieren.
Hinsichtlich der Beschränkungen der Freizügigkeit innerhalb der EU stellte die Kommission fest, dass die Mitgliedstaaten angesichts der weiterhin instabilen Lage flexibel bleiben und verhältnismäßige und nichtdiskriminierende Maßnahmen anwenden müssen. Neue Beschränkungen innerhalb der Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten müssen nicht notwendigerweise mit Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen einhergehen, wie in der Mitteilung vom 15. Juli über die gesundheitliche Vorsorge der EU für künftige Corona-Ausbrüche erläutert wird. Eine umfassende Kommunikation mit der Öffentlichkeit ist ebenso wichtig.
#LoveIsNotTourism: Nicht verheiratete Paare von Reisebeschränkungen ausnehmen
EU-Bürgerinnen und Bürger sowie langfristig aufenthaltsberechtigte Personen und ihre Familienangehörigen sind von der derzeit geltenden Beschränkung für nicht unbedingt erforderliche Reisen in die EU ausgenommen. Die Empfehlung des Rates zur schrittweisen Aufhebung der Reisebeschränkung ermöglicht es den Mitgliedstaaten darüber hinaus, der Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner, mit dem eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger eine ordnungsgemäß bescheinigte dauerhafte Beziehung eingegangen ist, von den Einreisebeschränkungen auszunehmen. Die Empfehlung des Rates bezieht sich dabei auf die Artikel 2 und 3 der Freizügigkeitsrichtlinie. Artikel 3 regelt die Erleichterung der Einreise und des Aufenthalts gemäß den nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für „den Lebenspartner, mit dem der Unionsbürger eine ordnungsgemäß bescheinigte dauerhafte Beziehung eingegangen ist“.
Die Empfehlung ermöglicht es den Mitgliedstaaten somit, nicht verheiratete Paare von der vorübergehenden Reisebeschränkung für nicht unbedingt erforderliche Reisen auszunehmen. Die Kommission hat alle Mitgliedstaaten wiederholt ermutigt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Innenkommissarin Ylva Johansson brachte bereits Anfang Juli ihre Unterstützung für die Kampagne #LoveIsEssential zum Ausdruck und forderte die Mitgliedstaaten und Reiseunternehmen auf, eine möglichst weit gefasste Definition von Partnerschaften anzuwenden. Zuletzt hat die Kommission diese Position bei der Koordinierungssitzung am 6. August mit den Grenzbehörden sowie bei einer Krisenreaktionssitzung des Rates (IPCR) am 27. Juli wiederholt.
Darüber hinaus unterstützen wir die deutsche Ratspräsidentschaft in ihren Bemühungen, einen europäischen Ansatz für Reisen für unverheiratete Paare weiter zu klären. In einem ersten Schritt hat die Präsidentschaft alle Mitgliedstaaten gebeten, mittels eines Fragebogens über ihren Ansatz zu berichten. Derweil wird die Kommission die Mitgliedstaaten weiterhin auffordern, die Einreise von Personen, die in ordnungsgemäß nachgewiesenen Beziehungen zu Unionsbürgerinnen und –bürgern sowie langfristig aufenthaltsberechtigten Personen stehen, unverzüglich zu gestatten.
Die Kommission arbeitet weiterhin intensiv mit den Mitgliedstaaten zusammen, um ihnen dabei zu helfen, ein koordiniertes Vorgehen zu gewährleisten, unter anderem durch regelmäßige Treffen auf technischer Ebene, die den ganzen Monat August über stattfinden.
Quelle-Foto: Europäische Kommission/Google 254791-47 lizenzfrei