Das Infotainment-Portal für Deutschland.
31 Dez 2021
München(ots) - Durchschnittlicher Preis der Grundversorgung 29 Prozent über Regelbedarf für Strom-Stromgrundversorgung: Preiserhöhung in 499 Fällen. Das Arbeitslosengeld II (ALG II) steigt zum Jahreswechsel zwar minimal auf 449 Euro monatlich.1) Gleichzeitig kommen auf Verbraucher*innen aktuell deutliche Preissteigerungen beim Strom zu. Das führt dazu, dass Hartz-IV-Empfänger*innen in der Stromgrundversorgung durchschnittlich 136 Euro mehr im Jahr für Strom ausgeben müssen, als das ALG II vorsieht.
Die Hartz-IV-Pauschale für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung beträgt ab 2022 rund 463 Euro im Jahr.2) Bei einem Jahresverbrauch von 1.500 kWh Strom ergeben sich in der Grundversorgung im Schnitt jedoch jährliche Kosten in Höhe von 599 Euro. Damit liegen die Stromkosten 29 Prozent über der Pauschale.
Stromgrundversorgung: Preiserhöhung in 499 Fällen
Der Strompreis in der Grundversorgung erreichte im Dezember ein Allzeithoch. Ein Musterhaushalt (5.000 kWh) zahlt aktuell im Schnitt 1.695 Euro jährlich für Strom. Das entspricht einem durchschnittlichen Preis von 33,9 ct. pro kWh. Im Vorjahresmonat waren es 1.613 Euro - ein Plus von fünf Prozent.
Die Stromgrundversorger haben in 499 Fällen bereits Preise erhöht oder Erhöhungen angekündigt. Im Durchschnitt betragen die Preiserhöhungen 39,7 Prozent und betreffen gut 3,5 Millionen Haushalte. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 5.000 kWh bedeutet das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 649 Euro pro Jahr.
"Durch gestiegene Kosten bei der Stromerzeugung in Kohle- und Gaskraftwerken, Produktionsrückgängen bei erneuerbaren Energien im Vergleich zum Vorjahr und gleichzeitig großer Nachfrage aus der Wirtschaft, sind die Strompreise aktuell besonders hoch", sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24.
1)Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regelsaetze-steigen-1960152 [14.12.2021]
2)Quelle: https://www.hartziv.org/regelbedarf.html [abgerufen am 14.12.2021]; Die regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben basieren auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2018. Die EVS wird nur alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt durchgeführt.
Über CHECK24
CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 350 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 300 Autovermietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 75 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung.
CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale
Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission "Key Principles for Comparison Tools" enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt - unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.
Quelle-Grafik: CHECK24 GmbH/CHECK24.de