Das Infotainment-Portal für Deutschland.
09 Nov 2020
Wesel - Das Veterinäramt des Kreises Wesel weist darauf hin, dass das Friedrich Loeffler Institut die Ausbreitung der Vogelgrippe bei Wildvögeln mit großer Sorge beobachtet.
Bis zum 2. November gab es in kurzer Zeit bereits 15 Fälle in Norddeutschland, unter anderem bei Wildgänsen und Wildenten. Am Mittwoch, 5. November, trat der erste Fall bei einer Legehennenhaltung auf einer Hallig in der Nordsee auf. In den Niederlanden wurden ebenfalls Fälle bei Wildvögeln registriert. Die dortigen Behörden meldeten Ende Oktober einen ersten Seuchenausbruch in einem größeren Masthähnchenbestand westlich von Nimwegen. Die aktuell festgestellten Fälle gehören ausnahmslos zum Influenza-Subtyp H5, der als hochpathogen eingestuft wird.
Das Risiko der Ausbreitung in der Wildvogelpopulation und des Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird vom Friedrich Loeffler Institut als hoch eingestuft. Die festgestellten Virustypen wurden bisher nicht bei Menschen nachgewiesen.
Die Influenza kann bei infizierten Wildvögeln je nach Vogelart und auch individuell stark unterschiedlich verlaufen. Infizierte Vögel können deshalb mobil bleiben und das Virus über Kontakt und Ausscheidungen auch über größere Entfernungen weiterverbreiten. Vor vier Jahren entwickelte sich so innerhalb weniger Wochen ein nahezu bundesweites Influenzageschehen in der Wildvogelpopulation mit zahlreichen Geflügelpestausbrüchen in Geflügelhaltungen.
Zum Schutz des gehaltenen Geflügels vor einem Viruseintrag aus der Natur ist es wichtig, die Biosicherheit in den Geflügelhaltungen betriebsspezifisch zu überprüfen und einzuhalten. Hierzu sind alle Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet. Im Vordergrund steht dabei die Hygiene. Jeder direkte oder indirekte Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen muss soweit wie möglich vermieden werden. Das gilt auch für Klein- und Hobbyhaltungen.
Sollte sich das Geschehen ausweiten, muss mit einer Aufstallungsanordnung in Risikogebieten gerechnet werden. Das würde auch die Städte und Kreise am unteren Niederrhein betreffen, in denen sich Wildvogelrastgebiete befinden.
Eine Risikoeinschätzung sowie täglich aktualisierte Informationen zur Lage und Entwicklung gibt es auf der Seite des Friedrich Loeffler Institutes: www.fli.de
Quelle-Foto: Kreis Wesel/Agrarheute